Das am 01.11.20 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) dient als Grundlage der BEG.
Je höher die Energieeffizienz, desto attraktiver die Förderung.
KfW 261: Kredit Wohngebäude, max. Darlehenshöhe 150.000 €/WE, Tilgungszuschuss 17,5 % (120.000 € bei EH55, Tilgungszuschuss 15%): Bereitstellungszinsen 1,8 % p.a. ab. 13. Monat der Kreditzusage
KfW 262: Kredit Einzelmaßnahmen Wohngebäude
-förderfähige Kosten Baubegleitung
KfW 461: Investitionszuschuss auch ohne KfW-Darlehen