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Änderungen bei diversen KfW-Programmen

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KfW 297/298 klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – seit 01.03.2023, aber seit 14.12.2023 vorübergehend gestoppt

  • geförderter Kreditbetrag bis zu 100.000 € je Wohnung/Wohneinheit; bis zu 150.000 € bei Erreichen der Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude mit ONG“

Ein Gebäude gilt gem. der Definition der KfW als klimafreundlich, wenn es

  • wenig Energie verbraucht und damit als Effizienzhaus 40 eingestuft wird,
  • wenig Treibhausgase ausstößt und damit die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt und
  • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

Diese Anforderungen kann der Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz einplanen und überprüfen.

Gefördert wird der Neubau und der Erstkauf. Als Erstkauf (oder Ersterwerb) gilt ein Kauf bis 1 Jahr nach Fertigstellung.

KfW 124 – Wohneigentumsprogramm für selbstgenutzte Immobilien

  • geförderter Kreditbetrag max. 100.000 Euro – seit 01.06.23 auch mit 35-jähriger Laufzeitvariante

KfW 300 – Wohneigentum für Familien

  • Verbesserung seit 16.10.23 durch Erhöhung der
    a)Einkommensgrenze (zu versteuerndes Jahreseinkommen für Familien/Alleinerziehende mit einem Kind statt bisher 60.000 € nun 90.000 €, für jedes weitere Kind + 10.000 € und
    b) Kredithöchstbeträge um bis zu 35.000 €, nun in Abhängigkeit von Haushaltseinkommen und Anzahl der Kinder zw. 170.000 € -220.000 € (+weitere 50.000 € bei QNG)
  • Gefördert werden neu errichtete Wohngebäude in den Stufen „Klimafreundliches Wohngebäude“ und „Klimafreundliche Wohngebäude – mit QNG“ s.o.

Keine Förderung nach KfW-Programm 300 erhalten Personen, die bereits eine Förderung aus dem Baukindergeld (424)

Sonderaktionen unserer Partner-Banken

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Zahlreiche Bankpartner bieten derzeit Sonderaktionen wie z.B.

  • KfW-Subventionierungen bis zu 0,20%
  • Zinsrabatte von bis zu 0,30% für Volltilgerdarlehen
– regional bedingte Zinsabschläge
  • Zinsabschläge bei Kauf/Neubau von energieeffizienten Wohneinheiten (Energieeffizienzstufe A, A+ in wenigen Ausnahmen auch B)
  • kostenlose Verlängerung der bereitstellungszinsfreien Zeit für eigene Bauvorhaben oder Kauf eines Neubaus vom Bauträger auf bis zu 15 Monate, gegen Aufschlag Verlängerung bis zu 36 Monate
    an.

Besondere Fallkonstellationen

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Nicht selten treten bei Finanzierung Besonderheiten auf, die es zu beachten gilt und die nicht alle Partner-Banken begleiten wollen. Dies können z.B.

  • Objekte mit Erbbaurecht
  • ein oder mehrere Antragsteller mit befristetem Aufenthaltstitel
  • einer der beiden Antragsteller befindet sich (noch) in Elternzeit
  • Familienverkauf

sein. Gern suchen wir für Sie nach einer passenden Finanzierungslösung bei einem Kreditgeber, der mit uns und Ihnen gemeinsam lösungsorientiert arbeitet.

Sonderaktionen unserer Bankpartner

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Zahlreiche Bankpartner bieten derzeit Sonderaktionen wie z.B.
– KfW-Subventionierungen bis zu 0,35%
– Zinsrabatte von bis zu 0,30% für Volltilgerdarlehen
– regional bedingte Zinsabschläge
– kostenlose Verlängerung der bereitstellungszinsfreien Zeit für eigene Bauvorhaben oder Kauf eines Neubaus vom Bauträger auf bis zu 15 Monate
– gegen Aufschlag Verlängerung bis zu 36 Monate
an.

Änderungen bei diversen KfW-Programmen

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KfW 151/152 bzw. 153 – energieeffizientes Sanieren und Bauen: beendet zum 30.06.2021
KfW 261, 262: neu seit 01.07.2021
KfW 124 – Wohneigentumsprogramm bleibt unverändert bei max. 100.000 Euro, bereitstellungszinsfreie Zeit 12 Monate, d.h. Bereitstellungszinsen fallen erst ab dem 13. Monat nach Kreditzusage an.

BEG – Bundesenergieförderung für energieeffiziente Gebäude ab 01.07.2021

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Das am 01.11.20 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) dient als Grundlage der BEG.
Je höher die Energieeffizienz, desto attraktiver die Förderung.

KfW 261: Kredit Wohngebäude, max. Darlehenshöhe 150.000 €/WE, Tilgungszuschuss 17,5 % (120.000 € bei EH55, Tilgungszuschuss 15%): Bereitstellungszinsen 1,8 % p.a. ab. 13. Monat der Kreditzusage
KfW 262: Kredit Einzelmaßnahmen Wohngebäude

-förderfähige Kosten Baubegleitung

KfW 461: Investitionszuschuss auch ohne KfW-Darlehen