Nicht selten treten bei Finanzierung Besonderheiten auf, die es zu beachten gilt und die nicht alle Partner-Banken begleiten wollen. Dies können z.B.
- Objekte mit Erbbaurecht
- ein oder mehrere Antragsteller mit befristetem Aufenthaltstitel
- einer der beiden Antragsteller befindet sich (noch) in Elternzeit
- Familienverkauf
sein. Gern suchen wir für Sie nach einer passenden Finanzierungslösung bei einem Kreditgeber, der mit uns und Ihnen gemeinsam lösungsorientiert arbeitet.