Forwarddarlehen für Anschlussfinanzierungen können bei zahlreichen Kreditgebern bereits 60 Monate vor Ablauf der Zinsbindung beantragt werden. Somit können Sie sich schon heute zu attraktiven Konditionen den Zins für die Zukunft sichern.
Zahlreiche Bankpartner bieten derzeit Sonderaktionen wie z.B.
– KfW-Subventionierungen bis zu 0,35%
– Zinsrabatte von bis zu 0,30% für Volltilgerdarlehen
– regional bedingte Zinsabschläge
– kostenlose Verlängerung der bereitstellungszinsfreien Zeit für eigene Bauvorhaben oder Kauf eines Neubaus vom Bauträger auf bis zu 15 Monate
– gegen Aufschlag Verlängerung bis zu 36 Monate
an.
KfW 151/152 bzw. 153 – energieeffizientes Sanieren und Bauen: beendet zum 30.06.2021
KfW 261, 262: neu seit 01.07.2021
KfW 124 – Wohneigentumsprogramm bleibt unverändert bei max. 100.000 Euro, bereitstellungszinsfreie Zeit 12 Monate, d.h. Bereitstellungszinsen fallen erst ab dem 13. Monat nach Kreditzusage an.
Das am 01.11.20 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) dient als Grundlage der BEG.
Je höher die Energieeffizienz, desto attraktiver die Förderung.
KfW 261: Kredit Wohngebäude, max. Darlehenshöhe 150.000 €/WE, Tilgungszuschuss 17,5 % (120.000 € bei EH55, Tilgungszuschuss 15%): Bereitstellungszinsen 1,8 % p.a. ab. 13. Monat der Kreditzusage
KfW 262: Kredit Einzelmaßnahmen Wohngebäude
-förderfähige Kosten Baubegleitung
KfW 461: Investitionszuschuss auch ohne KfW-Darlehen
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